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Hambacher Schloß - Architektenwettbewerb und seine Folgen

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KLEINE ANFRAGE

der Abgeordneten Brigitte Hayn (CDU)

Hambacher Schloß - Architektenwettbewerb und seine Folgen

Die Stiftungs-Pläne zur Sanierung des Hambacher Schlosses sind in der Region Neustadt an der Weinstraße mittlerweile Gegenstand heftiger Diskussionen. Besonders umstritten sind zwei Entscheidungen zum Innenausbau in der zweiten Bauphase nach den Jubiläumsfeierlichkeiten.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Ist bei einem Architektenwettbewerb grundsätzlich die Verwirklichung der Siegerplanung in allen Details vorgesehen bzw. an welchen Stellen der Umsetzung eines Architektenwettbewerbs gibt es die Möglichkeit zu nachträglichen Korrekturen?
  2. Welche Klauseln sind in Verträgen zur Sanierung historischer Gebäude üblich, um Kosten nicht über einen einmal festgelegten Finanzrahmen ausufern zu lassen?
  3. Wie beispielsweise wirken sich die nachträglich festgestellten notwendigen Arbeiten am Dach auf den Gesamtauftrag aus?
  4. Welche konkreten Sanierungsziele waren im Architektenwettbewerb vorgegeben und welche rechtlichen Folgen hat ein Abrücken der Stiftung von Teilen der Planung des Architekten?
  5. Welche finanziellen Folgen kommen auf die Stiftung zu, wenn sie die Pläne des Architekten nicht vollständig umsetzen lässt?
  6. Entspricht der konkrete Planungsauftrag eher den Zielen der Stiftung als Bauherr oder den Wünschen des Architekten (besonders mit Blick auf die Decke).