Video-SicherheitGeschrieben von: Stadtratsfraktion Freitag, den 12. März 2010 um 16:42 Uhr Pressemitteilung Das Thema Video-Sicherheit wird den bevorstehenden CDU-Kreisparteitag am Mittwoch, 24. März, in Lachen-Speyerdorf beschäftigen. Einen entsprechenden Antrag hat der Kreisvorstand der Partei auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die Initiative der Neustadter CDU zielt darauf ab, in Form landesgesetzlicher Regelungen die kommunalen Gestaltungsspielräume in Sachen Video-Sicherheit zu erweitern. "Hier ist die CDU-Landtagsfraktion ganz an unserer Seite. Wenn die Polizei aufgrund ihrer engen personellen Situation immer weniger präsent sein kann, muss der technische Fortschritt zur Verhinderung von Kriminalität und zur Steigerung des Sicherheitsgefühls der Bürger konsequent genutzt werden", argumentiert die Vorsitzende der Stadtratsfraktion, Brigitte Hayn. Solange Geschehnisse dabei, wie auch in Neustadt geplant, nur aufgezeichnet und erst bei konkreten Vorfällen ausgewertet werden würden, sei die datenschutzrechtliche Problematik gering einzustufen: "Festplatten sind weder neugierig, noch erstellen sie irgendwelche Bewegungsprofile.“Als zwischenzeitlich schon fast ärgerlich bezeichnet Brigitte Hayn die monatelangen Diskussionen zwischen dem Neustadter Beigeordneten Georg Krist und diversen Landesstellen bezüglich der vom Stadtrat beschlossenen Installation von Videokameras im Bereich Bahnhofsvorplatz und Bahnhaltepunkt Böbig. Letztendlich werde von oben herab versucht, das verständliche Anliegen eines großen Teils von Neustadter Bürgerinnen und Bürgern nach mehr Sicherheit in den beiden Bereichen klein zu reden. Hayn erinnert daran, dass die CDU die ursprünglich sehr großflächige, auf die gesamte Innenstadt ausgelegte Initiative des Neustadter Ordnungsdezernenten auf zwei Schwerpunkte reduziert habe. "Jeder, der um Mitternacht einmal am Böbig aussteigt oder sich vor dem Hauptbahnhof aufhält, wird das subjektive Bedürfnis nach mehr Sicherheit ohne Schwierigkeiten anerkennen müssen." Die CDU beharre auch weiterhin auf ihrer Vorstellung nach einer 24-Stunden-Aufzeichnung des Geschehens auf beiden Plätzen. Es werde durch zahlreiche Vorfälle immer offensichtlicher, dass Kriminalität nicht nur eine Erscheinung der Dunkelheit sei. Auf dem grundsätzlich richtigen Weg sieht man sich auch mit der CDU-Forderung, die Video-Aufzeichnungen beider Bereiche erst nach 72-Stunden zu löschen. Der neueste Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz bestätigt übrigens die Zulässigkeit dieser Speicherdauer. |


