Willkommen News Latest Patientenrechte am Ende des Lebens

Termine

Als Newsfeed abonnieren:

CDU Neustadt

Patientenrechte am Ende des Lebens

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

MdB Julia Klöckner über Leben und Sterben aus politischer Sicht

MdB Julia Klöckner, Foto: Werner HarkeDas Casimirianum war an diesem Abend voll besetzt. Überwiegend ältere Menschen, dazwischen vereinzelt aber auch ein paar junge Gäste, interessierten sich für das Thema „Patientenverfügung“, einer Veranstaltung des Fördervereins „Ambulantes Hospiz“.

Mit einer Patientenverfügung können Menschen Regelungen für den Fall treffen, dass sie etwa nach einem Unfall oder wegen Krankheit nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen entscheiden können.

Gesprächsleiter Ingo Röthlingshöfer vom Förderverein Hospiz begrüßte die Abgeordnete im Deutschen Bundestag Julia Klöckner (CDU/CSU). Die katholische Theologin und Politologin stellte zunächst die Frage, warum sich Politik mit dem Thema Tod beschäftigen soll. Also mit einem Thema, das in unserer Gesellschaft offensichtlich ein Tabu ist. „Im Kreise der Familie, die liebevoll um das Sterbebett versammelt ist, schmerzfrei und ruhig einschlafen - das ist der Idealzustand, den sich jeder wünscht, den es jedoch nur selten gibt“, gab die Referentin zu bedenken. Deshalb sei es wichtig, insbesondere für den Fall von Demenz- und Wachkomapatienten klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, die als Richtschnur für eine individuelle Patientenverfügung gelten sollten. Hier sei vor allem das vertrauensvolle Gespräch mit dem Hausarzt wichtig, der wertvolle Hinweise über Art und Inhalt geben könne.

Zuhörer, Foto: Werner Harke Inzwischen gebe es etwa 300 so genannte „Formblätter“ in denen beispielsweise anzukreuzen sei „will nicht an Schläuche angeschlossen werden“, wobei doch eigentlich jeder wisse, dass nach jeder Blinddarm-Operation der Patient für kurze Zeit zur Versorgung wichtiger Körperfunktionen an Schläuchen angeschlossen werden muss.Diese Art von Verfügungen sei grundsätzlich abzulehnen. Auch die Frage, ob nun ein Notar eingeschaltet werden muss, sei nur individuell zu entscheiden. Grundsätzlich gelte, dass es keine Pflicht für eine Patientenverfügung gibt und auch nicht geben werde.

Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner zum Stand der Gesetzgebung: „In ethischen Fragen gibt es im Parlament keinen Fraktionszwang. Hier habe sich Abgeordnete verschiedener Parteien zu Gruppierungen zusammengeschlossen, um eine vernünftige gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die Ärzten und Patienten Rechtssicherheit gibt aber auch verfassungskonform ist!“In der anschließenden, teilweise sehr emotional geführten Debatte, prallten die verschiedenen Meinungen aufeinander, die von totaler Selbstbestimmung ohne Einmischung des Gesetzgebers bis hin zu vernünftigen Rahmenrichtlinien reichten.

Man darf sicher gespannt sein, zu welcher Entscheidung man in dieser sensiblen und äußerst komplexen Frage man in Berlin kommen wird. Eine Gewissensentscheidung, um die die Frauen und Männer im deutschen Parlament aber nicht herumkommen werden.